Geändert DGUV Information 207-012 Traumatisierende Ereignisse in Gesundheitsberufen | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 207-012 Traumatisierende Ereignisse in Gesundheitsberufen – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Information 207-012 Traumatisierende Ereignisse in Gesundheitsberufen

Die DGUV Information 207-012 „Traumatisierende Ereignisse in Gesundheitsberufen“ behandelt vorrangig traumatische Ereignisse durch Übergriffe von Patientinnen und Patienten, Angehörigen aber auch Dritten in der Arbeitsumgebung. Darüber hinaus können aber auch emotionale Ausnahmeereignisse, z. B. durch die Konfrontation mit Suiziden, schwerstverletzt eingelieferten Patienten oder Patientinnen, Brandereignissen, besonderen Unglücks- oder Todesfällen, zu psychischen Beeinträchtigungen und Störungen führen. Viele der nachfolgenden Informationen gelten auch für solche Ereignisse und deren Folgen.

Diese DGUV Information gibt u.a. Hinweise dazu, was vorbeugend getan werden kann, um traumatische Ereignisse zu vermeiden, wie der Arbeitsbereich eingerichtet werden kann und welche Alarmierungs- und Überwachungseinrichtungen genutzt werden können- Zudem enthält sie Informationen zum professionellen Umgang mit Menschen sowie zum Verhalten in eskalierenden Situationen oder bei einem Übergriff.

Die Ausführungen richten sich dabei vor allem an Betroffene, Führungskräfte und Mitarbeiterteams auf psychiatrischen Stationen, in Notaufnahmen von Akutkrankenhäusern und stationären Einrichtungen, in denen Menschen mit geistigen Behinderungen oder demenziell erkrankte Menschen betreut werden, aber auch an vielen anderen Stellen im Gesundheitswesen.

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