Geändert DGUV Information 207-006 Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 207-006 Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche – Regel-Recht aktuell
DGUV Informationen

Geändert DGUV Information 207-006 Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche

Die DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ enthält ergänzende Anforderungen zur Arbeitsstättenregel ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ für das Einrichten und Betreiben von Bodenbelägen in nassbelasteten Barfußbereichen. Im Sinne dieser Information sind auch Rampen sowie Stufen von Treppen und Leitern als Bodenbeläge definiert. Nassbelastete Barfußbereiche befinden sich z. B. in Bädern, Krankenhäusern sowie Umkleide-, Sanitär- und Duschräumen von Sport- und Arbeitsstätten. Die Ausgabe mit Stand April 2020 wurde vom Sachgebiet Bäder redaktionell überarbeitet und hinsichtlich des neuesten Stand der Technik aktualisiert.

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