Geändert DGUV Information 207-001 „Sicheres Arbeiten mit therapeutischen Druckkammern“
Die DGUV Information 207-001 „Sicheres Arbeiten mit therapeutischen Druckkammern“ richtet sich an Betreiber, Anwendende und Personen, die planen, eine therapeutischer Druckkammern zu betreiben oder anzuwenden. Bei hyperbaren Therapieverfahren ist neben den zu behandelnden Personen auch regelmäßig in der Kammer beschäftigtes Personal den physikalischen Einwirkungen des Überdrucks ausgesetzt. Tätigkeiten im Überdruck sind gefährliche Arbeiten im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1).
Die Information vermittelt in knapper Form die wichtigsten rechtlichen Anforderungen beim Betrieb von therapeutischen Druckkammern. Sie soll dazu beitragen, die bei der Verwendung therapeutischer Druckkammern denkbaren Gesundheitsgefahren zu minimieren und Unternehmerinnen und Unternehmern Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Detailliertere Informationen finden Sie hier