Geändert DGUV Information 203-019 Arbeiten an Fahrleitungsanlagen
Arbeiten an und im Bereich von Fahrleitungsanlagen sind mit einer Vielzahl von Gefahren verbunden. So können neben den Gefahren, die vom elektrischen Strom ausgehen, Gefahren durch den Bahnbetrieb, durch Verkehrsbetrieb und dem Individualverkehr, Gefährdung durch Absturz, aber auch durch Gefahrstoffe vorliegen.
Diese DGUV Information richtet sich an Unternehmen, welche Infrastrukturanlagen betreiben und an Unternehmen und Versicherte, die Arbeiten in diesen Bereichen ausführen. Sie betreffen jedoch auch die Unternehmen, die als Auftraggeber auftreten.
Die Anforderungen dieser DGUV Information befreien die Unternehmen nicht von den Verpflichtungen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung im Sinne §5 Arbeitsschutzgesetz.
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