Geändert DGUV Information 203-011 Hand-operated cutting devices
Die Gestaltungsregeln wurden für neue handgeführte Schneidgeräte zum Schneiden von Papier oder ähnlichen Materialien entwickelt und dienen der Konkretisierung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) sowie des Kapitels 2.2 „Betrieb von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen“ der DGUV Regel 100-500 und 100-501 „Betrieb von technischen Anlagen“.
Für die verschiedenen Arten von handgeführten Schneidegeräten enthalten die Gestaltungsregeln zum einen Anforderungen an Konstruktion und Ausstattung, die die Anwendung des Produktsicherheitsgesetzes durch den Hersteller betreffen, und zum anderen Anforderungen an den Betrieb der Geräte in den jeweiligen Betrieben. Betreiber von handgeführten Schneidgeräten müssen die EG-Arbeitsmittelrichtlinie 2009/104/EG einhalten, die in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in nationales Recht umgesetzt wurde.
Im Vergleich zur letzten Version dieser DGUV Information aus dem Jahr 2011 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
- Es wurden Bilder hinzugefügt und Grafiken überarbeitet.
- Die Abschnitte „Anwendungsbereich“, „Allgemeines“, „Pappscheren, Handabschneider“, „Stapelschneider“, „Papierspender“, „Betriebsanleitung“ wurden technisch präzisiert.
- Der Abschnitt „Betrieb von handgeführten Schneidegeräten“ wurde hinzugefügt.
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