Geändert DGUV Information 202-072 „Seilgärten in Kindertageseinrichtungen und Schulen“ | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 202-072 „Seilgärten in Kindertageseinrichtungen und Schulen“ – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Information 202-072 „Seilgärten in Kindertageseinrichtungen und Schulen“

Aktivitäten in Hochseilgärten liegen weiterhin im Trend! Im Rahmen des außerunterrichtlichen und unterrichtlichen Schulsports oder auf Klassenfahrten besuchen Schulklassen oftmals Hochseilgärten. Immer häufiger sind auch niedrige Seilgartenelemente an Klettergeräten, Bäumen oder zwischen Holzstämmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen zu finden. Bei dem Besuch und der Nutzung solcher Seilgärten müssen verschiedene Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden, die zentraler Gegenstand der DGUV Information 202-072 „Seilgärten in Kindertageseinrichtungen und Schulen“ sind.

Die Informationsschrift richtet sich an Lehrkräfte sowie pädagogische Fachkräfte und gibt wichtige Empfehlungen für die Nutzung von Seilgärten, damit ein sicheres und gesundes Erlebnis der Kinder gewährleistet ist. Diese Schrift wurde vom Sachgebiet „Schulen“ in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet „Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ überarbeitet. Die Überarbeitung umfasste neben den redaktionellen Änderungen folgende Punkte:

  • Erstellung und Einfügung neuer Bilder
  • Aktualisierung der Normen
  • Nennung ergänzender Informationen zu den Sicherungssystemen

Die DGUV Information 202-072 „Seilgärten in Kindertageseinrichtungen und Schulen“ kann von Aufsichtspersonen und Präventionsfachkräften im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit in Kindertageseinrichtungen und Schulen als gesicherte Fachmeinung herangezogen werden.

Detailliertere Informationen finden Sie hier