Geändert DGUV Information 201-029 Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern
Der Betrieb von Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern ist in der Regel herstellerseitig nicht vorgesehen. Soll die Kombination aus Arbeitsplattform und Baumaschine dennoch zum Einsatz kommen, müssen Unternehmer*innen nach Betriebssicherheitsverordnung besondere Schutzmaßnahmen festlegen. Die DGUV Information 201-029 dient dabei als Hilfestellung und behandelt die Auswahl, den Betrieb, die Überwachung und die Prüfung von Arbeitsplattformen sowie von Hydraulikbaggern und Ladern als Trägergeräten.
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