Geändert Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung ist geändert worden. Änderungen wurden vorgenommen im Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 7 Tabelle 12, in Nummer 7.10 und Nummer 7.13. Dem Anhang 3 Abschnitt 1 Nummer 3.1 und Abschnitt 3 Nummer 3.1 wird jeweils der Satz „Sofern dort eine wiederkehrende Prüfung durch einen Prüfsachverständigen vorgeschrieben ist, muss nicht zusätzlich eine Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden.“ angefügt.
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