Geändert ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Im August und Dezember 2021 (GMBl 2021, S. 1036 und 1364) wurden formale Änderungen zur Anpassung an das 2020 geänderte Sozialgesetzbuch SGB IX vorgenommen. Dies betrifft insbes. die Neufassung der Begriffe „Behinderung“ und „barrierefreie Gestaltung der Arbeitsstätte“.
In den unten stehenden Dokumenten sind die entsprechenden Textpassagen markiert. Den Abschluss bildet eine tabellarische Übersicht zu den bisher in der ASR V3a.2 veröffentlichten sowie geplanten Anhängen.
Detailliertere Informationen finden sie hier