Geändert 1. ProdSV – Verordnung über elektrische Betriebsmittel
Die 1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel – 1. ProdSV) ist neugefasst worden und in Kraft getreten. Die neugefasste 1. ProdSV setzt die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU eins zu eins in deutsches Recht um.
Abschnitt 1 der 1. ProdSV enthält neben den Begriffsbestimmungen und den grundlegenden Anforderungen hinsichtlich der Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel auf dem Markt in den §§ 4 bis 6 Regelungen zur Konformitätsvermutung von harmonisierten, internationalen und nationalen Normen. Die Konformitätsvermutung internationaler und nationaler Normen ist eine Besonderheit im Bereich der elektrischen Betriebsmittel, der in der Praxis jedoch keine große Bedeutung zukommt. In Abschnitt 2 sind die neuen Regelungen zu den Pflichten der Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer, Händler) getroffen worden. Abschnitt 3 der 1.ProdSV enthält die erforderlichen Regelungen zur Marktüberwachung durch die zuständigen Behörden der Länder. Diese werden durch die in den §§ 19 und 20 aufgeführten Sanktionsmöglichkeiten ergänzt.
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