Entwurf VDI 2242 Ergonomiegerechte Gestaltung technischer Erzeugnisse | Regel-Recht aktuell Entwurf VDI 2242 Ergonomiegerechte Gestaltung technischer Erzeugnisse – Regel-Recht aktuell
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Entwurf VDI 2242 Ergonomiegerechte Gestaltung technischer Erzeugnisse

Die Ergonomie geht vom Menschen aus, von dessen Eigenschaften, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bedürfnissen, und befasst sich dabei mit den Beziehungen zwischen Mensch und technischem Erzeugnis. Mit den Erkenntnissen der Ergonomie kann durch entsprechende Konstruktion eine Anpassung des technischen Erzeugnisses an den Menschen erreicht werden. Damit lassen sich Wirksamkeit (Effektivität), Wirtschaftlichkeit (Effizienz) und Menschlichkeit (Humanität) gleichermaßen technisch verwirklichen. Die Fähigkeiten des Menschen sollen unter Berücksichtigung seiner natürlichen Grenzen sowie seinen zeitweisen (z.B. durch Krankheit oder Unfall) oder dauerhaften (z.B. altersbedingt) Leistungseinschränkungen auf die beste Weise durch das Produkt wirksam werden können. Anwendungsbereich dieser Richtlinie ist das Konstruieren und Gestalten technischer Erzeugnisse aller Art. Jedes technische Erzeugnis hat als Objekt Beziehungen zum Menschen, also ergonomische Aspekte, sei es eine Maschine, ein Werkzeug, ein Rechner (Computer), eine Anlage, ein Bauwerk, ein Sportgerät oder ein Spielzeug. Der Mensch muss mit diesem Objekt direkt oder auch indirekt umgehen. Diese Nutzerperspektive ist die Basis der ergonomischen Produktgestaltung. Zielgruppe der Richtlinie sind alle für die Planung, Entwicklung und Gestaltung von technischen Erzeugnissen verantwortlichen Personen.

Einsprüche gegen den Entwurf sind bis 30. September 2016 möglich. Detaillierte Informationen finden Sie hier