Dienstsport-Verletzung zählt nicht zwingend als Dienstunfall
Feuerwehrmann unterliegt vor dem Verwaltungsgericht (VG) Trier
Nicht jede Verletzung während des Dienstsports ist als Dienstunfall anzuerkennen, insbesondere wenn es Vorschädigungen gibt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Trier entschieden.