„Die Regeln sind nun besser verständlich und handhabbar“ | Regel-Recht aktuell „Die Regeln sind nun besser verständlich und handhabbar“ – Regel-Recht aktuell
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„Die Regeln sind nun besser verständlich und handhabbar“

Vergangenes Jahr wurde die Betriebssicherheitsverordnung neu veröffentlicht. Jetzt hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einige rechtskonforme Korrekturen und klarstellende Verbesserungen vorgenommen. Welche das sind, hat Ministerialrat André Große-Jäger, Leiter des Referates IIIb3 „Gefahrstoffe Chemikaliensicherheit Bio- und Gentechnik Betriebs- und Anlagensicherheit“, im Interview mit Regel-Recht aktuell verraten.

Ministerialrat André Große-Jäger, Foto: BMAS

Ministerialrat André Große-Jäger, Foto: BMAS

In der Betriebssicherheitsverordnung 2015 sind rechtskonforme Korrekturen und klarstellende Verbesserungen vorgenommen worden, deren Bedarf sich aus der bisherigen Anwendung ergeben haben. Um welche Korrekturen und Verbesserungen handelt es sich genau?

Die am 1. Juni 2015 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung hat in der Tat wichtige Neuregelungen und Anpassungen gebracht. So wurden die Bestimmungen im Lichte von Veränderungen im Vermarktungsrecht von Arbeitsmitteln, aber auch mit Blick auf das Produktsicherheitsgesetz und die darauf gestützten Rechtsverordnungen novelliert. Daneben haben wir Doppelregelungen insbesondere beim Explosionsschutz und bei der Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen beseitigt. In der Verordnung wurden aber im Bereich der sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln Schutzziele für die Gefährdungsbeurteilung formuliert und wir kommen zu einer besseren Berücksichtigung von Unfallschwerpunkten – zum Beispiel bei der Instandhaltung und bei besonderen Betriebszuständen. Erfahrungen aus der Praxis erfordern gleichwohl noch einige weitere Korrekturen und klarstellende Verbesserungen. Die werden wir im Rahmen der Verordnung zur Umsetzung von EU-Recht und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen vornehmen. Zum entsprechenden Verordnungsentwurf laufen derzeit die Anhörungen.

Als die Betriebssicherheitsverordnung vergangenes Jahr veröffentlicht wurde, gab es harsche Kritik an der sogenannten „Paternoster-Regelung“. Hat Sie diese Kritik überrascht und ist diese jetzt angepasst worden?

Die Diskussion war insofern bemerkenswert, als dass die Regelung ja einen langen Vorlauf hatte, unter anderem mit ausführlichen Anhörungen und Beteiligungen aller Betroffenen. Und in diesem Prozess wurde keine Kritik geübt, das kam dann erst im nachhinein. Die Regeln zu Paternostern wurden dann mit Verordnung vom 13. Juli 2015 geändert. Dabei wurde das Interesse an einer weiteren Nutzung von Paternostern durch die Öffentlichkeit gewahrt, zugleich aber auch die notwendigen Sicherheitsanforderungen berücksichtigt.

Weiterhin sind Übergangsvorschriften für bestimmte neu eingeführte oder geänderte Prüfregelungen vorgesehen. Für welche Prüfregelungen sind nun Übergangsvorschriften vorgesehen?

Übergangsregelungen bewirken, dass bestimmte Vorgaben nicht sofort, sondern erst zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt erfüllt werden müssen. Sie sind sinnvoll und notwendig, wenn der Anpassungsbedarf in der Praxis einen großen Umfang hat und kompliziert ist. Die mit der oben genannten Änderungsverordnung vorgesehenen Übergangsregelungen betreffen zum Beispiel die Nachrüstung von Aufzugsanlagen mit Zwei-Wege-Kommunikationssystemen und die Zeitpunkte der Durchführung von neu eingeführten Prüfungen.

Ist die Betriebssicherheitsverordnung mit den jetzt vorgenommenen Änderungen für die Betriebe leichter anwendbar?

Die Verordnung wurde im Vorfeld auch und gerade mit den Vertretern der Betriebe intensiv diskutiert und gestaltet. Die Neufassung hat aus meiner Sicht dazu geführt, dass die Regeln nun wesentlich besser verständlich und handhabbar sind. In der anstehenden Änderungsverordnung sind keine wesentlichen materiellen, sondern weitgehend noch redaktionelle und klarstellende Änderungen vorgesehen, die sich aus der bisherigen praktischen Anwendungen ergeben haben. Sie bewirken eine praxisgerechte und damit leichtere Anwendungen der Vorgaben.

Vielen Dank für das Interview.