Geändert DGUV Information 215-612 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute – Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen
Die in dieser DGUV Information enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen, nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können. Informationen zur Beurteilung der Gefährdungen sind in der DGUV Information 215-611 „Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute – Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der DGUV Vorschrift Kassen i.V.m. §§5 und 6 Arbeitsschutzgesetz“ enthalten. Regelungen zum Betrieb sind in der DGUV Information 215-613 „Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute – Betrieb“ enthalten.
Detailliertere Informationen finden Sie hier