„Das Gesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück“ | Regel-Recht aktuell „Das Gesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück“ – Regel-Recht aktuell
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„Das Gesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück“

Foto: Peter Himsel

Foto: Peter Himsel

Das derzeit geltende Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert Barrierefreiheit und verpflichtet Träger öffentlicher Gewalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Barrierefreiheit.  Jetzt hat das Bundeskabinett im Januar eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beschlossen, die noch vom Bundestag  verabschiedet werden muss. Wenn alles gut läuft, könnte die Reform somit noch dieses Jahr in Kraft treten. Regel-Recht aktuell sprach mit Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, über die Gesetzesreform. Der Sozialverband VdK ist mit mehr als 1,7 Millionen Mitgliedern die größte Interessenvertretung behinderter und älterer Menschen in Deutschland. Mit der Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ macht sich der Sozialverband VdK für eine barrierefreie Gesellschaft stark.

Frau Mascher, das Bundeskabinett hat Mitte Januar eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verabschiedet. Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung damit?

Grundsätzlich möchte die Bundesregierung die Situation von Menschen mit Behinderung verbessern. Dazu hat sie sich ohnehin verpflichtet, weil sie die UN-Behindertenrechtskonvention bereits 2009 ratifiziert hat. Zentrale Aussage der Konvention ist: Menschen mit Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ohne Einschränkungen zu ermöglichen.

Welche Verbesserungen sieht die Reform konkret vor?

Es gibt zwar eine Reihe von Verbesserungen, aber das Gesetz bleibt hinter den Erwartungen von Behindertenverbänden zurück. Die Reform sieht beispielsweise eine Anpassung des Behinderungsbegriffs an die UN-Behindertenrechtskonvention vor. Leider ist die Definition aus Artikel 1 Satz 2 der UN-Konvention nicht vollständig übernommen worden. Der VdK schlägt daher vor: „Menschen mit Behinderung im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ Beim Thema Barrierefreiheit müssen künftig Neubauten des Bundes hohe Standards der Barrierefreiheit erfüllen. Jedoch sind  bestehende Gebäude davon ausgenommen. Stattdessen wird nur festgeschrieben, dass über die vorhandenen Barrieren berichtet wird.

Gibt es auch Punkte, die Sie begrüßen?

Ja, die gibt es. Begrüßenswert sind Fortschritte beim Thema Leichte Sprache. So ist geplant, dass ab 2018 nicht nur allgemeine Informationen, sondern auch Bescheide in Leichter Sprache erläutert werden sollen. Das ist vor allem für Bescheide des Jobcenters wichtig, da das Behördendeutsch generell oft schwierig zu verstehen ist. Positiv ist auch der Partizipationsfonds. Er soll den Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung helfen bei ihrer aktiven und umfassenden Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten. Außerdem soll es eine Bundesfachstelle für Barrierefreiheit als zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Barrierefreiheit geben. Richtig ist auch, dass so genannte niedrigschwellige Schlichtungsverfahren bei Streitfällen. Es wird für die Betroffenen kostenfrei sein und soll Verbänden und Einzelpersonen als Vorverfahren vor Verbandsklagen dienen. Aus Sicht des VdK ist dabei vor allem relevant, dass einzelne Menschen Streitigkeiten rund um das Thema Barrierefreiheit künftig außergerichtlich beilegen können.

Die Reform betrifft nur den Bereich des öffentlichen Rechts und der Bundesverwaltung. Müsste es nicht das Ziel sein, auch private Unternehmen zur umfassenden Barrierefreiheit zu verpflichten?

Absolut richtig! So müssen die Schlichtung auch auf private Anbieter und deren mögliche Verpflichtungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erstreckt werden. Genauso wie zum Beispiel in Österreich sollten die Schlichtungsverfahren für Menschen mit Behinderung auch auf zivilrechtliche Angelegenheiten erstreckt werden.

Ist auf dem parlamentarischen Weg durch den Bundestag noch mit Änderungen am Gesetzentwurf  zu rechnen?

Während der Beratungen im Bundestag kann es noch zu Änderungswünschen oder Änderungen kommen.

Wo sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?

Als größter deutscher Behindertenverband sehen wir neben den bereits erwähnten Kritikpunkten vor allem beim Thema Barrierefreiheit weiteren Handlungsbedarf. Daher muss es unser Ziel sein, auch private Anbieter und Dienstleister zur umfassenden Barrierefreiheit zu verpflichten. Weder Arztpraxen oder die Gastronomie können künftig verbindlich aufgefordert werden, etwa für Rollstuhlnutzer, Eltern mit Kinderwagen oder Menschen mit Sehbehinderung gleichermaßen zugänglich zu sein. Dabei helfen oft schon kleine bauliche Verbesserungen wie eine Rampe vor Eingängen. Und es nützt allen, denn schon eine temporäre Einschränkung wie ein Bein im Gips stellt die Patienten vor ungeahnte Hürden. Ganz wichtig ist mir, dass es hier um Menschenrechte geht. Und die sind weder verhandelbar noch dürfen sie unter Kostenvorbehalt gestellt werden.

Vielen Dank für das Interview.