Dieser Grundsatz enthält Vorgaben für die Qualifizierung und Beauftragung von Beschäftigten aufzugsfremder Unternehmen, die an Aufzugsanlagen Arbeiten durchführen. Zu diesem Arbeiten zählen beispielsweise Reinigen, Prüfen sowie Arbeiten an RWA-Anlagen im Schacht.
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