Diese Information enthält Hinweise und Empfehlungen für die sicherheitsgerechte Gestaltung, Instandhaltung und Prüfung von ortsfesten Steigleitern. Leitern, die als mobile Leitern nur zeitweise an Masten befestigt sind (Mastleitern) und senkrecht begangen werden, werden hier nicht behandelt. Steigleitern fallen je nach Verwendung in den Geltungsbereich verschiedener nationaler und europäischer Rechtsnormen. Werden Steigleitern an Gebäuden z.B. zu Wartungszwecken oder als Notleiteranlagen im Rettungsweg der Feuerwehren verwendet, so gehören sie zu den baulichen Einrichtungen und unterliegen damit dem   Bauordnungsrecht der Bundesländer, nicht jedoch der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).