Die Bestellung der Laserschutzbeauftragten wird mit der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) seit 2010 im staatlichen Arbeitsschutzrecht gefordert. Der Laserschutzbeauftragten unterstützt den Unternehmer bzw. die Unternehmerin bei der Auswahl der erforderlichen Schutzmaßnahmen und bei der Überwachung des sicheren Laserbetriebs. In diesem Grundsatz werden die Anforderungen an die Ausbildung von Laserschutzbeauftragten und fachkundigen Personen unter Berücksichtigung der OStrV und der Technischen Regel Optische Strahlung (TROS) Laserstrahlung beschrieben.