Die DGUV Regel 113-016 „Sprengarbeiten“ (bisher: BGR/GUV-R 241) ist aktualisiert worden. Sie gilt für das Verwenden, Aufbewahren, Vernichten, den innerbetrieblichen Transport, das Überlassen und die Empfangnahme von Sprengstoffen, Zündmitteln und Anzündmitteln bei Sprengarbeiten. Soweit nicht anders bestimmt, richtet sich diese Regel an Unternehmer,
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