Die DGUV Regel 101-007 „Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage“ zurückgezogen worden.
Die DGUV Regel 101-007 „Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage“ zurückgezogen worden.
In der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ sind folgende Abschnitte zurückgezogen worden.
Diese TRBA gilt für Tätigkeiten bei der Abfallsammlung, die mit einer Exposition gegenüber Biostoffen einhergehen können und beschreibt Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten.
Die DGUV Information 212-016 dient Unternehmerinnen und Unternehmern als Hilfestellung bei der Auswahl und Verwendung von Warnkleidung, die der Norm DIN EN ISO 20471 entspricht.
Die DGUV Information 209-093 beschreibt, wie auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sicheres Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen organisiert werden kann. Darüber hinaus legt sie Mindestanforderungen zum Inhalt und Umfang des jeweiligen Qualifizierungsbedarfs fest.
This DGUV Information brochure is intended to support employers in their selection of suitable personal protective equipment (e.g. protective clothing, head and face protection and gloves) against the thermal effects of an electric fault arc (PPEaA).
Die DGUV Information 202-089 „Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen“ beschreibt sachliche und personelle Voraussetzungen der Ersten Hilfe in Kindertageseinrichtungen sowie Maßnahmen nach Eintritt eines Unfalls.
Die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte” ist geändert und ergänzt worden.
Gemäß § 2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind in Verbindung mit § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind und die so zu Gefährdungen der Versicherten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Diese Forderung wird in § 11 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ konkretisiert.
Die DGUV Information 214-017 „Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern“ enthält Informationen zur Beschaffenheit, Beschaffung, Auswahl und Benutzung von Abroll- und Abgleitkipper-Fahrzeugen, Transportanhängern und den zugehörigen Abrollbehältern.