Technische Regel für Betriebssicherheit
Ausgabe: März 2025
GMBl. 2025, S. 210 [Nr. 10/11] (06.05.2025)
Detailliertere Informationen erhalten Sie hier
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Technische Regel für Betriebssicherheit
Ausgabe: März 2025
GMBl. 2025, S. 210 [Nr. 10/11] (06.05.2025)
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Dieses Dokument legt Mindestanforderungen für die Planung, die Montage, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Rauchwarnmelder können als einzeln, miteinander vernetzt und/oder an einer Warneinrichtung betrieben werden.
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Deutsche Fassung ENÂ 12999:2020+A1:2025
Ausgabedatum: 05/2025
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Deutsche Fassung ENÂ 12390-4:2025
Ausgabedatum: 05/2025
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Traumatische Ereignisse – das sind verstörende Ausnahmen von den normalen Geschehnissen des Alltags. Sie passieren selten, sind aber hoch belastend und folgenschwer. Wir denken nicht gern daran, dass schwere Unfälle, Gewalttaten, Angst und Entsetzen in unser Leben und gar in unsere betrieblichen Abläufe einbrechen können.
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Ausgabe: Februar 2021
GMBl 2021 S. 399-415 [Nr. 17-19] (vom 16.03.2021)
Geändert: GMBl 2025 S. 99-102 [Nr. 6] (vom 14.02.2025)
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Ausgabe: Januar 2014
GMBl 2014 S. 164-201 vom 20.03.2014 [Nr. 8/9]
zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2025 S. 144-145 vom 28.02.2025 [Nr. 7]
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Ausgabe: Oktober 2018
GMBl 2018 S. 942 [Nr. 49] (vom 15.11.2018)
Änderung: GMBl 2025, S. 137 [Nr. 7] (28.02.2025)
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Ausgabe: Juli 2022
GMBl 2022 S. 950-964 [Nr. 42] vom 12.12.2022
zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2025 S. 138-144 vom 28.02.2025 [Nr. 7]
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In Betrieben mit Beschäftigten ist der Unternehmer verpflichtet, den fachkundigen Rat von Betriebsärztinnen und Betriebsätzen sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit einzuholen – das besagt das Arbeitssicherheitsgesetz. Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert, wie der Unternehmer diese Expertinnen und Experten einzusetzen hat,
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