Die Richtlinie gibt eine Zusammenstellung allgemeiner Hinweise für die Ermittlung der Belastung durch Ganzkörper-Schwingungen und beschreibt ein einheitliches Verfahren für die Beurteilung dieser Schwingungsexposition. Einsprüche dagegen sind bis zum 31. März 2016 möglich. Detaillierte Informationen finden Sie hier. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
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