Zu den Berufskrankheiten gehört auch das Carpaltunnelsyndrom mit der Einordnung als BK 2113.
Wird der Mediannerv, der durch den Carpaltunnel im Handgelenk verläuft, über längere Zeit mit Druck belastet, so kann sich ein Carpaltunnelsyndrom ausbilden. Folgen können Schmerzen an Daumen,
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