Die DGUV Regel 105-002 „Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen“ bietet wichtige Hinweise und Empfehlungen, um die Sicherheit und Gesundheit von Taucherinnen und Tauchern bei Einsätzen zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Ausrüstung und Prüfung, Vorbereitung und Durchführung von sowie Verhalten bei Tauchgängen.
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