In der Richtlinie waren mehrere Formelzeichen und Bezeichnungen nicht korrekt und wurden korrigiert.
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In der Richtlinie waren mehrere Formelzeichen und Bezeichnungen nicht korrekt und wurden korrigiert.
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Dieser Teil von EN 15004 enthält die speziellen Anforderungen an Löschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln, bei denen IG-100 als Feuerlöschmittel angewendet wird. Er enthält Einzelheiten zu den physikalischen Eigenschaften, zur Spezifikation, zum Einsatz und zu den Sicherheitsaspekten. Dieser Teil von EN 15004 behandelt Anlagen,
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Biegebauteile weisen verfahrensbedingt spezifische Merkmale auf. Alle Ausprägungen dieser Biegemerkmale und die Qualitätsansprüche mitsamt Toleranzen müssen definiert und geprüft werden, um ein Biegebauteil als Ausschuss- oder Gutteil einordnen zu können. Für die Bewertung der zulässigen Ausprägung von Merkmalen am Biegebauteil werden in dieser Richtlinie die Prüfmerkmale definiert und im Anschluss Methoden zur Aufnahme der Prüfmerkmale aufgezeigt.
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In dieser internationalen Norm sind allgemeine Verfahren zur Messung der Duktilität von metallischen Überzügen mit einer Dicke kleiner als 200 Mikrometer festgelegt, die durch elektrolytische Abscheidung, autokatalytische Abscheidung oder andere Verfahren aufgebracht wurden.
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Diese Norm beschreibt die Grundsätze der Anwendung der Sondenmethode für die Dosimetrie in der Strahlentherapie. Die Norm dient zur Messung der Energiedosis an einem Punkt in einem bestrahlten Material und zur Ermittlung von Relativwerten der Energiedosis an Punkten im oder am menschlichen Körper oder Phantom für Photonenstrahlung im Energiebereich von 10 keV bis 50 MeV und Elektronenstrahlung von 2 MeV bis 50 MeV in der Teletherapie.
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Diese Internationale Norm legt allgemeine Begriffe mit spezieller Bedeutung für die Magnetpulverprüfung fest.
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Die TRBA „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“ konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverordnung. Die vorliegende Technische Regel schreibt die Technische Regel „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“ (BArbBl. 10/2002) fort und wurde unter Federführung des Fachbereichs „Rohstoffe und chemische Industrie“ in Anwendung des Kooperationsmodells (vgl.
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Ziel dieser AMR ist es, Fristen für die Pflicht- und Angebotsvorsorge nach Aufnahme der Tätigkeit oder deren Beendigung (nachgehende Vorsorge) festzulegen. Zugleich sollen Hinweise gegeben werden, welche Kriterien abweichende Fristen für einen weiteren Vorsorgetermin begründen.
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Neu erschienen im Sachgebiet „Betriebliches Rettungswesen“ des Fachbereichs „Erste Hilfe“ der DGUV ist die Erste Hilfe Karte: Herz-Lungen-Wiederbelebung und Defibrillation.
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Die theoretische Unterweisungen im Umgang mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und den Verhaltensweisen im Brandfall sind Bestandteil der regelmäßigen Sicherheitsunterweisung aller Beschäftigten, z.B. gemäß § 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1). Um diese Unterweisungsinhalte auch im täglichen Betriebsablauf „sichtbar“
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