Die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) ist geändert worden. Damit werden drei weitere Krankheiten in die Anlage 1 zur BKV aufgenommen sowie zwei Berufskrankheiten um weitere Krankheitsbilder erweitert. Die Anpassung der Verordnung sowie der Berufskrankheiten-Liste erfolgte aufgrund von neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen auf der Basis wissenschaftlicher Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten“
…