Die DGUV Regel 101-023 „Forschungstauchen“ gibt Hilfestellungen für die sichere Durchführung von Forschungstaucheinsätzen, z. B. in den Bereichen Naturschutz, Journalismus, Ingenieurwesen und Archäologie. Die Regel findet keine Anwendung bei Taucharbeiten, die in den Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 40 „Taucherarbeiten“ fallen sowie in Bereichen von Hilfeleistungsunternehmen,
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