Die neue DGUV Information 207-033 unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung nach der Lastenhandhabungsverordnung speziell bezogen auf Tätigkeiten, die mit dem Bewegen von Menschen verbunden sind. Dabei werden diverse Tätigkeiten in verschiedenen Ausführungsvarianten und der Grad der Selbstständigkeit der unterstützungsbedürftigen Menschen berücksichtigt.
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