Die Richtlinie vermittelt Betreibern von Anhängern Nutzungs- und Sicherheitshinweise unter Berücksichtigung unterschiedlicher Anhängerausführungsarten. Anhänger im Sinne dieser Richtlinie bestehen aus Fahrgestell mit und ohne Aufbauten, Zug- und Kupplungseinheit, mindestens zwei Achsen und einem Lenksystem. Die Richtlinie gilt für Anhänger im innerbetrieblichen Transport.
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