Die Richtlinie hilft bei der Bestimmung der Mindesthöhe der Mündungen von Abgasanlagen, die zur Ableitung von Emissionen aus Feuerungsanlagen und anderen schadstoffemittierenden Anlagen eingesetzt werden. Damit können die Anforderungen des Immissionsschutzes zum ungestörten Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung und zur ausreichenden Verdünnung der Abgase erfüllt werden.
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