Die VDI-Richtlinie definiert den Begriff des Energiemanagements einheitlich und ist daher anwendbar für die unterschiedlichen Anwendungsbereiche wie Objekte öffentlicher Gebietskörperschaften, gewerbliche und industrielle Objekte oder Objekte von Energieversorgungsunternehmen. Auch nach den zur Zertifikation eines Energiemanagements oder eines Energieaudits entstandenen Normen (DIN EN ISO 50001,
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