Auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) sind bei Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojekts allgemeine Grundsätze zur Verhütung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen. In Erfüllung dieser Aufgabe ist der Bauherr verpflichtet,
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