Die Richtlinie definiert Verfahren für die Bauart-/Typprüfung, die Erst-/Eingangsprüfung sowie für die Überwachungsprüfung von elektronischen Messuhren. In Form direkt anwendbarer Handlungs- und Arbeitsanweisungen werden die erforderlichen Arbeitsschritte für die jeweiligen Prüfungen beschrieben. Dabei werden neben der Kalibrierung auch die Vorbereitungsarbeiten an der Kalibriereinrichtung sowie an den Prüfobjekten erläutert.
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