Diese Vornorm legt die Anforderungen für den Aufbau und Betrieb von Systemen zur Branderkennung und örtlichen Warnung von Personen fest. Die örtliche Warnung erfolgt durch Alarmierungseinrichtungen. Die Auslösung der Warnsignale kann durch automatische Melder oder Handfeuermelder erfolgen. Anlagen, die bauaufsichtlich oder von anderen Genehmigungsstellen gefordert werden,
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