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Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Geänderte und ergänzte TGRS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“

Die TGRS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ ist geändert und ergänzt worden. Änderungen und Ergänzungen sind in Nummer 2.4.1., Nummer 2.7, Nummer 3 und Nummer 4 vorgenommen worden. Die detaillierten Änderungen und Ergänzungen finden Sie hier

Änderung der Technischen Regel für Gefahrstoffe 509

Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“ (TRGS 509) ist zum 30. November 2015 berichtigt, geändert und ergänzt worden. Änderungen gab es in Nummer 9.7.1 Absatz 2 sowie in Anlage 2 bei Nummer 4.3.3 Absatz 1,

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