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Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Geändert ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Im Juni 2016 wurde der Anhang A1.8: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.8 „Verkehrswege“ eingefügt (GMBl 2016, S. 442). Diese ASR V3a.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen,

Geändert ASR A1.8 Verkehrswege

Im Juni 2016 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2016, S. 442). Diese ASR A1.8 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.

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