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Geändert AMR Nr. 6.7 Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen – Arbeitsmedizinische Regel

GMBl 2024, S. 365-369 [Nr. 18] (vom 17.04.2024)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 6.7 „Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen“ – Bek.

Neu AMR Nr. 13.4 Tätigkeiten an Bildschirmgeräten – Arbeitsmedizinische Regel

GMBl 2024, S. 369-372 [Nr. 18] (vom 17.04.2024)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 13.4 „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ – Bek. d. BMAS v. 7.11.2023 – IIIb1-36628-15/30 –

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Geändert TRBS 3151/TRGS 751 – Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen

TRBS 3151/TRGS 751 – Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen

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Geändert TRBS 1112 Teil 1 – Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten

Technische Regel für Betriebssicherheit

Ausgabe: März 2010
GMBl 2010 S. 615 [Nr. 29] (12.05.2010)
Änderung: GMBl 2024 S. 28 [Nr. 2] (06.02.2024)

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Geändert TRGS 509 – Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter

Technische Regel für Gefahrstoffe

Ausgabe: Juni 2022
GMBl 2022 S. 608 [Nr. 24-26] vom 20.07.2022
berichtigt: GMBl 2024 S. 28 [Nr. 2] vom 06.02.2024

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Geändert TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte

Technische Regel für Gefahrstoffe

Ausgabe: Januar 2006
BArBl. Heft 1/2006 S. 41-55
Zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2024, S. 18 [Nr. 1] (vom 15.01.2024)

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Neu TRBA 405 Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biostoffe

Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe

Ausgabe: Dezember 2023
GMBl Nr. 50/2023 vom 11. Dezember 2023, S. 1092 bis 1103

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Geändert TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen

Diese TRBS 1201 Teil 4 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Geändert TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition

Technische Regel für Gefahrstoffe

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Geändert TRBA 130 „Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen“ Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

Vom 21.Juli.2023
(GMBl. Nr. 38 vom 21.07.2023 S. 800)

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wieder.

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