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Neu TRBS 2141 Gefährdungen durch Dampf und Druck

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit gilt für die Beurteilung von Gefährdungen (§ 3 BetrSichV) durch Dampf oder Druck, die bei der Verwendung von druckbeaufschlagten Arbeitsmitteln einschließlich überwachungsbedürftiger Druckanlagen und deren Anlagenteilen auftreten können, und für die Ableitung und Durchführung notwendiger und geeigneter Schutzmaßnahmen.

Neu TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen

Dieser Teil der TRBS 1201 konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Prüfart, des Prüfumfangs und der Prüftiefe für Prüfungen an Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 und nach §§ 15, 16 und 19 BetrSichV.

Neu TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit gilt für die Ermittlung und die Durchführung von Prüfungen zur Explosionssicherheit von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Neu TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Neu TRBS 1112 Instandhaltung

Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1112 gilt für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen für Beschäftigte bei der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Neu AMR 6.7 „Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen“

Diese Arbeitsmedizinische Regel befasst sich mit der Impfung zum Schutz vor pneumokokkenbedingten Erkrankungen, die durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen (Schweißrauchexposition) begünstigt werden.

Geändert TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

Die TRGS 900 ist ergänzt worden. Änderungen gab es in der Nummer 2.9. Dort wurden die Absätze 3, 5 und 9 neu gefasst außerdem wurde in Nummer 3 die Liste aktualisiert.

Geändert TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Die TRGS 910 ist geändert worden. Ergänzungen gab es in Anlage 1 in Tabelle 1 beim Eintrag Trichlorethen und in Tabelle 2 beim Eintrag Benzol.

Geändert TRGS 903 Biologische Grenzwerte

Die TRGS 900 ist ergänzt worden. Änderungen in Nummer 1.1, Absatz 1 und bei Fußnote 4. In Nummer 3 Liste wurden die Einträge Aluminium, Pentadecafluoroctansäure und ihre anorganischen Salze, Tetrachlorethylen und Toluol geändert, der Eintrag Ethylenglykoldinitrat wurde gestrichen. In Nummer 4 Verzeichnis der CAS-Nummern wurde der Eintrag „628-96-6 Ethylenglykoldinitrat“ gestrichen und der Eintrag „7429-90-5 Aluminium“ hinzugefügt.

Geändert TRBS 2111 Teil 1 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln

Die TRBS 2111 Teil 1 ist geändert worden.

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