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Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

Geändert AMR 14.2 „Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen“ überarbeitet

Die Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 14.2 „Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen“ ist geändert worden. In Nummer 3.1 wurde die Angabe „FFP 1 oder 2“ durch die Angabe „FFP 1, FFP 2 oder FFP 3 (Herstellerangaben beachten)“ ersetzt und in Nummer 3.2 die Angabe „und partikelfiltrierende Halbmasken FFP 3“ gestrichen.

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