Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde am 28. September 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verordnung trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und wird mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft treten.
Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde am 28. September 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verordnung trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und wird mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft treten.
Nach Beschlussfassung des Bundestages u. a. über die Verlängerung des Infektionsschutzgesetztes am 9.9.2022, wird die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) am 1.10.2022 in Kraft treten.
Seit dem 01.09.2022 sind neben Unternehmen auch öffentliche Einrichtungen zur Einsparung von Gas und Strom verpflichtet. Die Bundesregierung hat mit ihrer Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen entschieden.
Die TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck“ ist großflächig geändert und überarbeitet worden.
Die TRBS 1201 Teil 4 ist grundlegend geändert.
Die TRBS 1201 Teil 1 ist geändert worden.
Die TRGS 505 „Blei ist geändert worden.
In der TRGS 509 sind die Anhänge 1 bis 4 geändert worden.
Die TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen” ist geändert worden.
In dieser Praxishilfe erhalten Unternehmensleitungen und Führungskräfte Hinweise, wie sie in Zeiten einer Pandemie effektiv führen können.