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Gesetze, Verordnungen, Regeln

Geändert TRBA 466 Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea) in Risikogruppen

In der 1. Änderung zur TRBA 466 wurde die Kennzeichnung von Brevibacterium casei mit „TA“ bekannt gegeben (siehe Beschluss 19/2015 des ABAS). Ebenfalls bekannt gegeben wurde die Herabstufung von Brevundimonas diminuta von Risikogruppe 2 in Risikogruppe 1 mit der Kennzeichnung „+“,

Geändert TRBA 462 Einstufung von Viren in Risikogruppen

In der 1. Änderung wurden die Hantaviren Khabarovsk und Topografov von Risikogruppe 3 in Risikogruppe 2 herabgestuft (siehe Beschluss 9/2015 des ABAS). Die Einstufungsliste der TRBA 462 wurde um die Viren Humanes Coronavirus EMC (MERS-CoV), Influenza-A-Virus (H5N8) und Influenza-A-Virus (H7N9) ergänzt.

Geändert ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Im Juni 2016 wurde der Anhang A1.8: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.8 „Verkehrswege“ eingefügt (GMBl 2016, S. 442). Diese ASR V3a.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen,

Geändert Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist zwingend an EU-Recht anzupassen. Die Änderungen sollen im Rahmen einer Artikelverordnung erfolgen. Der Entwurf wurde den Ländern und beteiligten Kreisen zur Anhörung übersandt. Die Stellungnahmefrist endete am 27. Juni 2016.

Geändert ASR A1.8 Verkehrswege

Im Juni 2016 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2016, S. 442). Diese ASR A1.8 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.

Neu TRBA 450 Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe

Die TRBA „Einstufungskriterien für biologische Arbeitsstoffe“ konkretisiert im Rahmen des jeweiligen Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.

Detaillierte Informationen finden Sie hier

Geändert Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung soll geändert werden. Es sind Übergangsvorschriften für bestimmte mit der BetrSichV 2015 neu eingeführte oder geänderte Prüfregelungen vorgesehen. Die vorgesehenen Änderungen beeinflussen nicht das Schutzniveau, es ergeben sich aber Erleichterungen in der Anwendung der Verordnung. Beachten Sie auch unser Interview mit Ministerialrat André Große-Jäger,

Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 26. April 2016 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in die Ressortabstimmung sowie zur Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Mit dem sogenannten Bundesteilhabegesetz wird die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiterentwickelt.

Neu TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe

Diese TRGS enthält ein Verzeichnis von Stoffen, die auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse gemäß § 2 Absatz 3 Nr. 3 GefStoffV als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorien 1A, 1B *) Hinweis zu Anpassungen:
– Die Texte wurden weiter an die CLP-VO und GefStoffV angepasst.

Änderung Achte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung

Die Frequenzschutzbeitragsverordnung ist geändert worden. Der Anlage der Frequenzschutzbeitragsverordnung werden neue Tabellen angefügt. Detaillierte Informationen finden Sie hier

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