In der 1. Änderung zur TRBA 466 wurde die Kennzeichnung von Brevibacterium casei mit „TA“ bekannt gegeben (siehe Beschluss 19/2015 des ABAS). Ebenfalls bekannt gegeben wurde die Herabstufung von Brevundimonas diminuta von Risikogruppe 2 in Risikogruppe 1 mit der Kennzeichnung „+“,
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