Änderung Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu REACH
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung, schwere Augenschädigung/Augenreizung und akute Toxizität ist geändert worden. In den Anhängen VII und VIII sind jeweils die Nummern 8.1 und 8.2 neugefasst worden. Im Anhang VIII ist zudem Nummer 8.5. geändert worden. Detaillierte Informationen finden Sie hier