Geändert DGUV Information 207-006 Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 207-006 Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche – Regel-Recht aktuell
DGUV Vorschriften

Geändert DGUV Information 207-006 Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche

Die DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ enthält ergänzende Anforderungen zur Arbeitsstättenregel ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ für das Einrichten und Betreiben von Bodenbelägen in nassbelasteten Barfußbereichen. Im Sinne dieser Information sind auch Rampen sowie Stufen von Treppen und Leitern als Bodenbeläge definiert. Nassbelastete Barfußbereiche befinden sich z. B. in Bädern, Krankenhäusern sowie Umkleide-, Sanitär- und Duschräumen von Sport- und Arbeitsstätten.

Wesentliche Änderungen zur letzten Ausgabe Mai 2020:

  • Prüfnorm hat sich geändert: DIN EN 16165
  • Ergänzung in Kapitel 3.1: Zuordnung des Prüfergebnisses zu den Bewertungsgruppen (s. Tabelle 1)
  • Tabelle 2 wurde überarbeitet
  • Redaktionelle Änderungen

Ausgabedatum: 12/2025

Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab März 2026.

Detailliertere Informationen erhalten Sie hier