Mithaftung wegen Betriebsgefahr für Unfall bei „Touristenfahrt“ auf Nürburgring-Nordschleife | Regel-Recht aktuell Mithaftung wegen Betriebsgefahr für Unfall bei „Touristenfahrt“ auf Nürburgring-Nordschleife – Regel-Recht aktuell
Rechtsprechung und Urteile

Mithaftung wegen Betriebsgefahr für Unfall bei „Touristenfahrt“ auf Nürburgring-Nordschleife

Wie wirkt sich die von einem jeden Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr im Rahmen eines Unfalls bei sogenannten „Touris­ten­fahrten“ auf dem Nürburgring aus? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.

Auch ohne direkte Berührung zwischen den Unfall­be­tei­ligten besteht die Haftung für die Betriebsgefahr und führt zu einer (anteiligen) Haftung der Beklagten in Höhe von 20 %.

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