Neu DGUV Information 212-009 Auswahl und Benutzung von Absturzschutzsystemen bei Hang- und Felssicherungsarbeiten | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Information 212-009 Auswahl und Benutzung von Absturzschutzsystemen bei Hang- und Felssicherungsarbeiten – Regel-Recht aktuell
DGUV Informationen

Neu DGUV Information 212-009 Auswahl und Benutzung von Absturzschutzsystemen bei Hang- und Felssicherungsarbeiten

Diese DGUV Information findet Anwendung bei der Auswahl und Benutzung von persönlichen Absturzschutzsystemen für die Durchführung von Hang- und Felssicherungsarbeiten sowie geologischen Gutachtertätigkeiten. Die DGUV Information soll für den gesamten Wirkungsbereich der DGUV und SVLFG Anforderungen an den Absturzschutz bei Hang- und Felssicherungsarbeiten aufzeigen, insbesondere für die Absturzgefahren im Bereich der Verkehrswege und Arbeitsplätze.

Durch unterschiedliche Neigungen im Gelände kommt bei diesen Arbeiten sowohl PSA gegen Absturz als auch seilunterstütztes Zugangs- und Positionierungsverfahren zur Anwendung. Besondere Anforderungen ergeben sich z. B. im Zusammenhang mit den geologischen Gegebenheiten und den zu schaffenden Anschlageinrichtungen für die Benutzung der Absturzschutzsysteme. Auch die Planung und Durchführung von Rettungsmaßnahmen wird durch die Unwägbarkeit des Geländes erschwert.

Diese DGUV Information findet keine Anwendung bei

  • Übungen und Einsätze der Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen (z.B. THW, Bergrettung / Bergwacht), sofern dort spezifische Regelungen getroffen sind
  • Bergsport
  • Herstellung und Reparatur von Klettersteigen
  • Betreiben von Weinbau in Steillagen

Ausgabedatum: 08/2025

Detailliertere Informationen erhalten Sie hier