Dienstsport-Verletzung zählt nicht zwingend als Dienstunfall | Regel-Recht aktuell Dienstsport-Verletzung zählt nicht zwingend als Dienstunfall – Regel-Recht aktuell
Rechtsprechung und Urteile

Dienstsport-Verletzung zählt nicht zwingend als Dienstunfall

Feuerwehrmann unterliegt vor dem Verwaltungsgericht (VG) Trier

Nicht jede Verletzung während des Dienstsports ist als Dienstunfall anzuerkennen, insbesondere wenn es Vorschädigungen gibt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Trier entschieden.

Urteil vom 13.05.2025, Az. 7 K 5045/24.TR