Neu DGUV Information 200-007 „Information für Betriebe und Bildungseinrichtungen zum Präventionsgesetz (PrävG)
Das Präventionsgesetz ist 2015 in Kraft getreten und soll die Prävention und Gesundheitsförderung im jeweiligen Lebensumfeld und damit auch in den Betrieben und Bildungseinrichtungen stärken. Es sieht auch eine Reihe von Regelungen vor, die die Tätigkeit der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte betrifft (Gesundheitsuntersuchungen, Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung, Impfungen, etc.).
In der DGUV Information werden insbesondere Abgrenzungsfragen betriebsärztlicher Tätigkeit auf Basis der DGUV Vorschrift 2 bzw. der Arbeitsmedizinischen Vorsorge und neuer Handlungsoptionen auf Basis des Präventionsgesetzes geklärt.
Detaillierte Informationen finden Sie hier