Geändert DGUV Information 209-022 Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 209-022 Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen – Regel-Recht aktuell
DGUV Informationen

Geändert DGUV Information 209-022 Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen

Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten Erkrankungen an gewerblichen Arbeitsplätzen. Besonders gefährdet sind Personen mit einer empfindlichen Haut und alle Beschäftigten mit Tätigkeiten in den Bereichen Schlosserei/Schweißerei, Zerspanung, Kfz-Werkstätten, Montage und Metallbearbeitung. Die DGUV Information 209-022 vermittelt branchenbezogen die wichtigsten Grundlagen zum Thema Hauterkrankungen, Hautgefährdungen und hautgefährdende Arbeitsbedingungen in diesen Bereichen. Sie unterstützt die Arbeitgebenden zur Ermittlung und Beurteilung der Hautgefährdungen an Holz- und Metallarbeitsplätzen. Neben der Substitution, technischen und organisatorischen Maßnahmen wird auf Hintergründe zu persönlichen Schutzmaßnahmen, deren Auswahl und Bereitstellung eingegangen. Darüber hinaus werden die betriebliche Umsetzung der Schutzmaßnahmen und die Arbeitsmedizinische Vorsorge thematisiert. Ergänzend ist die umfangreiche Aufstellung von Hautgefährdungen und Schutzmaßnahmen nach Arbeitsbereichen und Stoffen ein hilfreiches Instrument bei der Gefährdungsermittlung.

Änderungen zur letzten Ausgabe Januar 2021:

  • Redaktionelle Anpassungen
  • Neue Abbildung 2-5 auf Seite 8 eingesetzt
  • Unter 4.4.3 letzten Punkt der Auflistung hinzugefügt
  • Unter 4.4.4 auf Seite 44 erster Absatz textlich angepasst und auf Seite 45 letzten Punkt der Auflistung hinzugefügt

 Ausgabedatum: 01/2021

Aktualisierte Fassung: 03/2025

Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab Juni 2025.

Detailliertere Informationen erhalten Sie hier