Geändert DGUV Information 209-046 Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz
Bei der Verarbeitung von flüssigen organischen Beschichtungsstoffen ist in den meisten Fällen von Brand- und Explosionsgefährdungen auszugehen. Die DGUV Information erläutert die zur sicheren Verarbeitung von flüssigen Beschichtungsstoffen notwendigen Maßnahmen in Räumen und an technischen Einrichtungen zur Absaugung und Lüftung sowie zum Brand und Explosionsschutz. Die Spritzlackierung steht im Vordergrund, auch andere Verfahren und Arbeitsschritte der Lackiertechnik werden behandelt, zum Beispiel das Tauchbeschichten, die Lacktrocknung in Öfen oder die Reinigung von Lackierpistolen. Die Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen und Musterformale zum Explosionsschutzdokument bieten konkrete Hilfestellung bei Erstellung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.
Änderungen zur letzten Ausgabe August 2016:
- Neuer Titel und neuer Aufbau der Informationsschrift
- Aktualisierung der Informationen zu brandschutztechnischen Anforderungen an Lackiereinrichtungen;
- Erläuterungen zur Vorgehensweise bei der Beurteilung der Explosionsgefährdung
- Ergänzung und Aktualisierung der Anforderungen in Zusammenhang mit der Planung, Anzeige, Genehmigung, Erlaubnis von Lackiereinrichtungen
- Überarbeitung und Straffung der Beispiele zur Zoneneinteilung unter Berücksichtigung der Erleichterungen im Explosionsschutz aus der neuen Lackierkabinennorm DIN EN 16985;
- Aktualisierung und Vervollständigung der Informationen und Formulare zum Explosionsschutzdokument;
- Überführung erhaltenswerter Inhalte der DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.28 „Betreiben von Trockner für Beschichtungsstoffe“ und Kapitel 2.29 „Verarbeiten von Beschichtungsstoffe
Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab Februar 2025
Ausgabedatum: 12/2024
Detailliertere Informationen erhalten Sie hier