Geändert DGUV Information 207-206 Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst
für die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Desinfektionsmittel verantwortlich sind, sowie an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, Sicherheitsbeauftragte, betriebliche Interessenvertretungen, Beschäftigte sowie an Hygienefachpersonal. Einrichtungen der Veterinärmedizin können die in dieser DGUV Information enthaltenen Ausführungen als Orientierung heranziehen, sofern die Tätigkeiten vergleichbar sind. Wird bei der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, dass in Arbeitsbereichen außerhalb des Gesundheitsdienstes vergleichbare Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln durchgeführt werden, können die hier beschriebenen Regelungen analoge Anwendung finden.
Änderungen zur letzten Ausgabe Dezember 2016:
- Titel geändert
- Neuer Aufbau der Schrift – Bezug auf Factsheets entfällt
- Aufnahme eines Glossars
- Aktualisierung Aspekt Schnittstelle Hygiene und Arbeitsschutz
- Aufnahme der Thematiken „Brand- und Explosionsschutz“ sowie „besonders schutzbedürftige Beschäftigte“
- Aufnahme neuer Tätigkeiten wie Bettendesinfektion
- Aufnahme neuer Anhänge wie eine Übersicht zu Inhaltsstoffen in Desinfektionsmitteln, Hinweise zum Tragen von Schutzhandschuhen und Betriebsanweisungsentwürfe
Ausgabedatum: 2024/03
Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab April 2024.
Detailliertere Informationen erhalten Sie hier