Geändert Aufzugsverordnung (12. ProdSV)
Die „12. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – Aufzugsverordnung“ ist neugefasst worden und setzt die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU eins zu eins in nationales Recht um.
Abschnitt 1 der 12. ProdSV enthält die Allgemeinen Vorschriften und beschreibt insbesondere den Anwendungsbereich einschließlich seiner Ausnahmen und weist die erforderlichen Begriffsbestimmungen auf. Die Aufzugsverordnung ist demzufolge grundsätzlich anzuwenden sowohl auf Personen- als auch auf Güteraufzüge sowie auf die zugehörigen Sicherheitsbauteile für Aufzüge. In Abschnitt 2 sind die neuen Regelungen zu den Pflichten der Wirtschaftsakteure (Montagebetrieb, Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer, Händler) getroffen worden. Abschnitt 3 der Aufzugsverordnung enthält die jeweiligen Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge bzw. Sicherheitsbauteile für Aufzüge. Die erforderlichen Regelungen zur Marktüberwachung durch die zuständigen Behörden der Länder finden sich in Abschnitt 4 der neuen 12. ProdSV. Diese werden durch die in den §§ 21 und 22 aufgeführten Sanktionsmöglichkeiten ergänzt.
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